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Zuzug / Wegzug / Umzug
Zuzug/Anmeldung
Für die Anmeldung in Schwellbrunn müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden (gemäss Art. 5 des Registergesetz Kanton Appenzell Ausserrhoden, bGS 122.1).
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Als Schweizer Bürger:
- Identitätskarte/Pass
- Heimatschein
- Krankenkassenpolice oder Versicherungskärtchen (für die ganze Familie)
- Familienbüchlein/Familienausweis (falls vorhanden)
- bei unehelichen Kindern: Geburtsurkunde oder Heimatschein
- Scheidungsurteil (falls Sie minderjährige Kinder haben)
- Mietvertrag
Als Bürger eines ausländischen Staates:
- gültiger Reisepass/Personalausweis
- Ausländerausweis (ausser bei Zuzug vom Ausland)
- Dokument der Familienabstammung (Familienbüchlein/Familienausweis/ Stammbuch, Geburtsurkunde, Eheschein, etc.)
- Krankenkassenpolice oder Versicherungskärtchen (für die ganze Familie)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
Wegzug/Abmeldung
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt gemeldet werden (gemäss Art. 10 der Vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, bGS 122.121).
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Als Schweizer/Schweizerin:
- Identitätskarte/Pass
- Schriftenempfangsschein
Als Ausländer/Ausländerin:
- Reisepass/Personalausweis
- Ausländerausweis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 071 353 38 14 | gemeinde@schwellbrunn.ar.ch |