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Medienmitteilung aus den Verhandlungen des Gemeinderats

25. November 2024

Genehmigung Verlegung Wanderweg Parzelle Nr. 167

 

Aufgrund Bau eines neuen Stalls beantragte der Grundeigentümer eine Wanderwegverlegung auf der Parzelle Buebenstig Nr. 167. Der bisherige Wanderweg führte in einem Bogen vom Sommertal in Richtung Rötschwil unterhalb der Hirschweiden durch. Nun soll der Wanderweg in direkter Linie oberhalb des Weidezauns durchführen. Für den Entscheid wurden vom Verein Appenzeller Ausserrhoder Wanderwege und dem Departement Bau und Volkswirtschaft, Tiefbauamt, Fachstelle Fuss- und Wanderwege die geforderten Mitberichte eingeholt. Der Gemeinderat stimmte der Wanderwegverlegung aufgrund der Mitberichte und der positiven Änderung in der Wegführung zu.

 

 

Neue Regelung Spesen Gemeinderat, Kommissionen und Verwaltung

 

Der Gemeinderat hat per 1. Januar 2025 neue Regelungen betreffend die Spesen von Gemeinderat, Kommissionen und Verwaltungsangestellten beschlossen. So wird neu bei Austritten ein Abschiedsgeschenk vom CHF 50.00 pro vollendetes Dienst- oder Amtsjahr gewährt, limitiert auf maximal CHF 500.00. Die Angestellten mit Anstellung nach Personalreglement oder nach Besoldungsverordnung bei den Lehrpersonen erhalten bei runden Geburtstagen oder der Geburt eines Kindes, ein Geschenk von maximal CHF 50.00 und bei einer Hochzeit ein Geschenk von maximal CHF 150.00. Weiter gelten die Regelungen von Hochzeits- und Geburtsgeschenken auch für den Gemeinderat. Die Kommissionen dürfen neu ein Kommissionsessen pro Amtsjahr für maximal CHF 80.00 pro Kommissionsmitglied in einer Lokalität in Schwellbrunn einnehmen, sofern sie drei protokollierte Sitzungen abgehalten haben. Der Gemeinderat möchte mit der neuen Regelung die Wertschätzung der unverzichtbaren Kommissionsarbeit explizit würdigen.

 

 

Anpassung des Gebührentarifes der Bauverwaltung per 1. Dezember 2024

 

Durch die Geschäftsprüfungskommission wurde im internen Bericht zur Jahresrechnung 2023 eine Anpassung des Gebührentarifs der Bauverwaltung angeregt, da der aktuelle vom 1. Mai 2013 stammt. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung und der unpräzisen Preisangaben ist der Tarif bereits seit einiger Zeit unbefriedigend. Weiter entwickelten sich in den letzten Jahren weitere Tarifpositionen, welche im aktuellen Tarifblatt nicht aufgeführt waren.  Zudem soll die Tarifstruktur der Praxis angepasst werden. Ergänzend wird ein Gebührenerhebungsblatt eingeführt, worauf fortlaufend die erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Somit kann der Dokumentationspflicht übersichtlich nachgekommen werden. Der Gemeinderat hat den neuen Gebührentarif der Bauverwaltung genehmigt und per 1. Dezember 2024 in Kraft gesetzt.

 

 

Arbeitsvergaben 3. Tranche Schulraumerweiterung Sommertal

 

In einer dritten Tranche wurden im freihändigen Verfahren weitere Arbeiten der Schulraumerweiterung Sommertal ausgeschrieben. Die Spengler- und Blitzschutzableiterarbeiten werden zu einem Preis von CHF 18'617.60 an die Firma Dux Spenglerei und Blechtechnik in Wolfertswil vergeben. Die Firma Altherr Urnäsch AG in Urnäsch erhält den Zuschlag für die Dachdeckerarbeiten zu einem Preis von CHF 35'295.40. Als letzte Vergabe der dritten Tranche wurden die Sanitärinstallationen an die Firma Bruderer Haustechnik in Schwellbrunn zu einem Preis von CHF 27'901.10 vergeben.

 

 

Genehmigung Merkblatt bei Sondernutzungsplänen

 

Die Klimakommission hat ausgehend ihrem Massnahmenplan ein Merkblatt betreffend Umgebungsgestaltung bei Sondernutzungsplänen erstellt, das vom Gemeinderat genehmigt wurde. Dieses soll den Fachplanern bei der Erstellung von Sondernutzungsplänen als Grundlage dienen. Die Klimakommission hat sich bei der Erarbeitung weitgehend an die Empfehlung der Fachstellen "Natur und Landschaft" des Kantons AR gehalten. Der endgültige Erlass eines Sondernutzungsplans ist Sache des Gemeinderates.

 

 

Gemeinderat Schwellbrunn