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Ferienplan

Den aktuellen Ferienplan mit den unterrichtsfreien Tagen finden Sie unter den Dokumenten (unten).

 

Jokerhalbtage und Absenzen

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind an maximal vier Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren lassen. Für diese Jokerhalbtage sind weder eine Bewilligung der Schule noch eine Begründung erforderlich, doch muss die Klassenlehrperson mindestens einen Tag im Voraus informiert werden.

Absenzen, die als entschuldigt gelten (z.B. Krankheit, nicht verschiebbare Arztbesuche, Beerdigungen in der nahen Verwandtschaft, Schnupperlehren ab der 2. Oberstufe), werden nicht an die Jokerhalbtage angerechnet.

An Schulanlässen (Exkursionen, Schulreisen, Lager, Sonderwochen/Projekttage, Sport-/Skitage, …) können keine Jokerhalbtage bezogen werden. Es kann jedoch ein Urlaubsgesuch an die Schulleitung gerichtet werden.

Für alle Absenzen gilt: Wichtiger Schulstoff muss aufgearbeitet werden, Lernnachweise müssen grundsätzlich nachgeholt werden.

 

Urlaub

Die Bewilligung von Urlauben, welche die Jokerhalbtage übersteigen, liegen bis zu einem Quartal in der Kompetenz der Schulleitung, darüber hinaus bei der Schulkommission. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Erreichung der Bildungs- und Lernziele gewährleistet bleibt und die Vermittlung des Schulstoffs durch die Erziehungsberechtigten sichergestellt wird.

Gesuche um Beurlaubung von Lernenden sind so früh wie möglich, mindestens jedoch eine Schulwoche im Voraus, schriftlich an die Schulleitung zu richten.

 

Dokumente

Name
Ferien und unterrichtsfreie Tage 2024-27 (PDF, 68.33 kB) Download 0 Ferien und unterrichtsfreie Tage 2024-27